Hausverwaltung Witzenhausen 
WEG Verwaltung
zertifizierte Verwaltung IHK nach § 26a WEG
 Familienunternehmen seit 1975

Über uns

INFO

Die Hausverwaltung Witzenhausen wurde 1975 von Horst Nitzschke gegründet und seither als Familienunternehmen weitergeführt. Seitdem sind wir im Bereich Witzenhausen und Umgebung , in Bad Sooden Allendorf, in Göttingen und Hannover tätig.

Wir verwalten Eigentümergemeinschaften, Mietshäuser, Geschäftsräume und Mietsonderverwaltungen.

Seit vielen Jahren arbeiten wir mit der qualifizierten Hausverwaltersoftware Domus 1000 und der Finanzsoftware S-Firm. Natürlich sind unsere Computer mit hochwertigen Softwareprogrammen vor Übergriffen geschützt. So können Sie sicher gehen, dass die Verwaltung ihrer Immobilie in guten und sicheren Händen ist.

Eine gute langjährige Zusammenarbeit mit regionalen, teils auch überregionalen Unternehmen und Dienstleistern zeichnet uns aus.

Die Anforderungen eine Immobilie zu verwalten sind stets am wachsen. Gesetzesänderungen, neu gestellte Auflagen und Innovationen behalten wir stets durch Fortbildungen und Mitgliedschaften in Hausverwaltungsverbänden und im Haus-und Grundeigentümerverband Kassel für Hessen im Blick.

Mareike Bikos

Seit 2011 bin ich für unsere Hausverwaltung in Witzenhausen tätig.
2013 habe ich ein eineinhalbjähriges Fernstudium zur Haus-und Grundstücksverwalterin sehr gut abgeschlossen. Weitere Fortbildungskurse bei Gesetzesänderungen folgten und sind auch in der Zukunft Bestandteil, um die Verwaltungstätigkeit qualifiziert fortzuführen.
Die Zertifizierung nach §26a WEG durch die Handelskammer erfolgte im Dezember 2022.
Ebenfalls bin ich ordentliches Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK "Zertifizierter Verwalter nach §26a Wohnungseigentumsgesetz".

Zertifizierte Verwalterin

Im Zuge der WEG-Reform vom 01.12.2020 wurde mit

§ 19 Abs. 2 Nr. 6 die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Wohnungseigentümer können als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.

WEG § 26 a Abs. 1

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.



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